Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Allen Leistungen des Coachings, der Führungsberatung & Mediationen (Klärungen) von PROPELLO® (Veranstalter) liegen die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
§2 Angebote für Inhouse-Seminare/ Workshops/ Klärungen (Mediationen)
Inhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare. Schriftlich verfasste Angebote behalten für zwei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.
§3 Anmeldung zu Seminaren, Coachings oder Klärungen (Mediationen)
Anmeldungen müssen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Auftraggeber per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit Termin, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeiten und Kosten zugesandt. Damit kommt ein rechtsgültiger Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Trainer/ Coach/ Berater/Mediator zustande.
§4 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10 % p. a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz (§ 247 BGB) der Deutschen Bundesbank. Bei schriftlicher Mahnung ist der Veranstalter berechtigt, pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe des zeitlichen Aufwandes (Berechnungsgrundlage ist das vereinbarte Honorar) sowie eine Mahngebühr von 10 Euro zu berechnen. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Bei Seminaren ab drei Tagen und länger sind, wenn nicht anders vereinbart, 50% des Rechnungsbetrages vier Wochen vor Beginn fällig.
Alle Honorare und Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
§5 Stornierungen
§5a Inhouse-Seminaren/ Offenen Seminaren/ Workshops/Beratungen
Stornierungen von Inhouse-Seminaren (auch Gruppencoachings und –mediationen), offenen Seminaren, Workshops und Beratungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei Abmeldung bis vier Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistung werden dem Auftraggeber 50% des vereinbarten Tageshonorars oder der vereinbarten Pauschale in Rechnung gestellt. Bei Absage weniger als vier Wochen 75% und bis 1 Wochen vor der Veranstaltung werden dem Auftraggeber 100% der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen in Rechnung gestellt. Nimmt der Auftraggeber nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Teilnahme ist nicht übertragbar. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Auftraggebers.
§5b Geringe Teilnehmerzahl
PROPELLO® behält sich das Recht vor, offene Seminare und Workshops bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als sechs Teilnehmer) bis zu drei Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten. Bei Ausfall des Seminars/ Coachings durch Krankheit des Trainers/ Coaches wird versucht, einen Ersatztrainer zu stellen bzw. einen Ersatztermin zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen besteht kein Anspruch auf Durchführung. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangene Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
§5c Absage von Einzel-Coachingterminen/ Einzel-Mediationen
Stornierungen von Einzel-Coachings und Mediationen durch den Kunden müssen mindestens zwei Arbeitstage (bis 48h) vor dem vereinbarten Termin erfolgen. In diesem Falle vereinbart der Vertragspartner einen Ersatztermin. Der Ersatztermin kann nur 7 Werktage (exkl. Sa, So & feiertags) vor Terminbeginn kostenfrei erneut abgesagt oder verschoben werden. Innerhalb der 7 Tage ist der Ersatztermin zu 100% zu berechnen. Eventuell anfallende Stornogebühren, wie z.B. Hotel, Raummiete, etc. werden vom Vertragspartner übernommen, ebenso entstandene Fahrtkosten. Bei Nichterscheinen oder Absage kürzer als zwei Arbeitstage (48h) berechnet PROPELLO® die volle Coachinggebühr der geplanten Zeitdauer, jedoch mindestens zwei Coachingstunden. Der Samstag und Sonntag gelten in diesem Fall nicht als Werktage und fallen aus der 48-Stunden-Regelung heraus. Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Erworbene Coachingstunden-Kontingente sind nur nach Absprache und Zustimmung von PROPELLO® übertragbar.
§6 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms/ Klärung ebenso wie der Einsatz der Trainer/ Coaches/ Mediatoren können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars/ der Klärung geändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
§7 Inhouse-Seminare/ Workshops/ Mediationen beim Auftraggeber
Der Auftraggeber verpflichtet sich, geeignete Räumlichkeiten und notwendige Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, die im Vorfeld mit dem Veranstalter und dem ausführenden Trainer oder Mediator abzusprechen sind. Im Übrigen gelten in diesen Fällen die individuellen Regelungen.
§8 Seminar-, Mediation- & Coachingannullierung durch den Trainer
Bei Ausfall des Seminars, Coachings oder der Mediation durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder Ansprüchen Dritter wird nicht gehaftet. Sollte ein Gruppen-Training oder eine Mediation aus Gründen, die in der Verantwortung des Coaches liegen (z.B. Krankheit), ausfallen, und möchte ein Kunde einen Ersatztermin nicht annehmen, erfolgt die 100%ige Erstattung der gezahlten Teilnahmegebühren. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag.
§9 Coaching und Mediation
§9a Coaching
Zeit und Ort des Coachings werden von Coach und Kunde einvernehmlich vereinbart. Einzelcoachings finden üblicherweise in geeigneten Räumen bei PROPELLO® oder extern statt. Besondere, abweichende Vereinbarungen sind jedoch möglich. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Terminabsagen/ Verschiebungen sind zu den in §5c genannten Konditionen möglich. Sollte ein Termin von Seiten des Coaches aufgrund höherer Gewalt (u.a. auch Krankheit, Unfall o.ä.) verschoben werden müssen, wird der Coachee telefonisch, per Email oder WhatsApp unter einer zu hinterlassenden Kontaktmöglichkeiten schnellstmöglich informiert und ihm/ihr ein zeitnaher Ersatztermin angeboten. Alle Coachings unterliegen den Ethikstandards der ICF und können auf deren Website (www.coachingfederation.org) eingesehen werden. Coaching ist keine Psychotherapie und verfolgt keine therapeutischen Ziele.
§9b Mediation/ Klärung
Es gelten die in §9a genannten Rahmenbedingungen auch für alle Mediationen. Alle Mediationen/ Klärungen unterliegen dem Mediationsgesetz § 1-9.
§10 Kündigung des Vertrags
Der bestehende Vertrag kann bis zu acht Wochen vor Leistungsbeginn schriftlich und kostenfrei ohne Angabe von Gründen storniert werden. Als Stichtag gilt der Eingang des Schreibens. Bezüglich der Teilnahme an Gruppen-Trainings werden bei späterem Rücktritt vom Vertrag folgende Storno-Kosten fällig:
- bei Rücktritt sechs bis acht Wochen vor Leistungsbeginn: 25 % der Gesamtkosten,
- bei Rücktritt vier bis sechs Wochen vor Leistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten,
- bei Rücktritt weniger als vier Wochen vor Leistungsbeginn: 75 % der Gesamtkosten,
- bei Rücktritt kürzer als zwei Wochen bzw. bei Nicht-Erscheinen: 100% der Gesamtkosten.
Im Rahmen von Gruppentrainings können Ersatzteilnehmer gestellt werden.
§11 Mitwirkungspflicht des Kunden
Coaching bzw. Mediation erfordert eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Coach bzw. Mediator und Kunde und beruht auf gegenseitiger Wertschätzung und Kooperation. Coaching und Mediation ist ein aktiver Prozess, der die eigenverantwortliche Mitwirkung des Kunden erfordert. Der Coach und Mediator begleitet und unterstützt, der Kunde sollte bereit sein, sich offen mit sich selbst (seiner Person und Situation bzw. Konfliktbeteiligten und Konfliktbetroffenen) sowie der besprochenen Thematik auseinander zu setzen.
§12 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner nutzen oder verarbeiten personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke. Sie sichern diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff und werden sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Eine DSGVO-Vereinbarung wird vom Vertragspartner unterzeichnet und akzeptiert.
PROPELLO® ist der besondere Schutz von Kundendaten ein großes Anliegen. PROPELLO® verpflichtet sich, über alle im Rahmen des Coachings, der Mediation oder in Trainings erhaltenen Informationen die Person selbst oder ihr Unternehmen bzw. beteiligte Personen betreffend, auch über die Beendigung des Coachings, der Mediation und des Trainings hinaus, Stillschweigen zu bewahren sowie schriftliche Unterlagen sorgfältig verschlossen aufzubewahren. Die Coaches/ Trainer gewährleisten Stillschweigen analog der ärztlichen Schweigepflicht. Die Verschwiegenheitspflicht der Mediatoren sind im Mediationsgesetz §4 verankert. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter des Coaches oder Mediators, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen, soweit dies den Ablauf des Coachings oder Mediation unmittelbar betrifft. Vertrauliche Informationen werden ausschließlich zu Zwecken des vertraglich festgelegten Coachings oder der Mediation verwendet. Alle vom Kunden beigebrachten oder ausgefüllten Unterlagen gehen aufgrund der gesetzlichen Dokumentationspflicht in das Eigentum des Coaches oder Mediators über und werden von diesem über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren sorgfältig verschlossen aufbewahrt. Beauftragte Dritte werden entsprechend dieser Regelungen verpflichtet.
§13 Copyright/ Urheberrechte
Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Auftraggeber zur Beachtung folgender Punkte:
Alle schriftlichen Unterlagen sowie alle audiovisuellen Medien, die dem Kunden ausgehändigt werden, sind nur zum persönlichen Gebrauch des Kunden bestimmt. Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen, Handouts etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Alle Rechte bleiben vorbehalten. Die Unterlagen dürfen weder reproduziert, verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet noch anderweitig genutzt werden, es sei denn, es liegt die ausdrückliche Genehmigung des Trainers, Coaches, Beraters oder Mediators vor.
§14 Haftung
Beim Coaching, Training oder der Mediation handelt es sich um eine Dienstleistung, die keine Erfolgsgarantie beinhaltet. Alle im Coaching, Training oder Mediation gegebenen Empfehlungen sind sorgfältig abgewogen. Eine Haftung wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich in eigener Verantwortung und auf eigene Gefahr. Die Teilnahme an Coaching, Trainings oder Mediationen setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Sitzungen sind kein Ersatz für eine ärztliche Behandlung oder Psychotherapie. Im Honorar/ in den Teilnahmegebühren ist keine Versicherung enthalten.
§14.a Haftung
Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung. PROPELLO® haftet für Schäden, die vom Trainer/Coach vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen der Veranstaltung körperlich und seelisch gewachsen fühlen. Sie sind eigenverantwortlich für ihr Handeln. PROPELLO® übernimmt keine Verantwortung für Nachteile die sich trotz sorgfältiger Auftragsklärung aufgrund fehlender Voraussetzungen bei den Teilnehmern, ergeben. Wir behalten uns auch vor, Teilnehmer, die durch ihr Verhalten unser Ansehen als Gast (z.B. in angemieteten Tagungsräumen) schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
§15 Anti-Sektenerklärung
Die Seminare/ Coachings/ Mediationen basieren auf fundierten, wissenschaftlichen Grundlagen – keinesfalls auf Ideologien oder Sektenkultur. PROPELLO® distanziert sich ausdrücklich von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnt jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Menschen oder Unternehmen ab.
§16 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist ausschließlich Hamburg
§17 Schlussbestimmungen
Für alle Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen PROPELLO® und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt, aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten. Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Stand: 22.01.2023 (Änderungen vorbehalten)